2. Die Gebührensatzung des Fördervereins Freiwillige Feuerwehr Pirna-Copitz e.V.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für erbrachte Leistungen sowie das Verleihen von Eigentum des Fördervereins.
§ 2 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist derjenige, in dessen Auftrag die Leistung erbracht oder das Eigentum ausgeliehen wurde. Im Weiteren auch Leihnehmer genannt.
§ 3 Kulanzregelung
Der Vorstand des Fördervereins kann dem Gebührenschuldner die Gebühr erlassen bzw. einen niedrigeren Betrag festsetzen.
§ 4 Gebühren
Für das Ausleihen von Eigentum des Fördervereins werden folgende Gebühren (Nettopreis) erhoben.
Gegenstand | Anzahl | Nutzungsdauer | Gebühr |
Stehtisch | 1 | pro Tag | 2,50 Euro |
Bierzelttisch (220 x 50 cm) |
1 | pro Tag | 2,50 Euro |
Bierzeltbank (220 x 25 cm) |
2 | pro Tag | 2,50 Euro |
Schankwagen | 1 | pro Tag | 100,00 Euro |
Terrassenheizer | 1 | pro Tag | 15,00 Euro |
Partyzelt (4 x 6 m) | 1 | pro Tag | 50,00 Euro |
Die Gebühren sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung auf das Vereinskonto zu überweisen.
§ 5 Leihvertrag
Über das Verleihen von Vereinseigentum ist ein schriftlicher Leihvertrag zu fertigen.
§ 6 In-Kraft-Treten
Diese Satzung (Fassung vom 21.04.17) wurde in der Mitgliederversammlung am 23. April 2015 beschlossen und für gültig erklärt.