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 § 1 Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für erbrachte Leistungen sowie das Verleihen von Eigentum des Fördervereins.

 § 2 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist derjenige, in dessen Auftrag die Leistung erbracht oder das Eigentum ausgeliehen wurde. Im Weiteren auch Leihnehmer genannt.

§ 3 Kulanzregelung

Der Vorstand des Fördervereins kann dem Gebührenschuldner die Gebühr erlassen bzw. einen niedrigeren Betrag festsetzen.

§ 4 Gebühren

Für das Ausleihen von Eigentum des Fördervereins werden folgende Gebühren (Nettopreis) erhoben.

Gegenstand Anzahl Nutzungsdauer Gebühr
Stehtisch 1 pro Tag 2,50 Euro

Bierzelttisch

(220 x 50 cm)

1 pro Tag 2,50 Euro

Bierzeltbank

(220 x 25 cm)

2 pro Tag 2,50 Euro
Schankwagen 1 pro Tag 100,00 Euro
Terrassenheizer 1 pro Tag 15,00 Euro
Partyzelt (4 x 6 m) 1 pro Tag 50,00 Euro

 

Die Gebühren sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung auf das Vereinskonto zu überweisen.

§ 5 Leihvertrag

Über das Verleihen von Vereinseigentum ist ein schriftlicher Leihvertrag zu fertigen.

§ 6 In-Kraft-Treten

Diese Satzung (Fassung vom 21.04.17) wurde in der Mitgliederversammlung am 23. April 2015 beschlossen und für gültig erklärt.

 

 

 

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